Was genau ist gewerblicher Mittelstand? Wann darf ein Unternehmen als mittelständisch bezeichnet werden? Es bedarf einer Definition des Mittelstandes, um mittelständische Unternehmen von kleinen und großen Unternehmen zu unterscheiden.
Um ein mittelständisches Unternehmen zu definieren, wird in der Regel auf den Umsatz, die Anzahl der Mitarbeiter und die Bilanzsumme Bezug genommen. Darüber hinaus können auch qualitative Merkmale wie unternehmerische Verantwortung oder die Einheit von Eigentum als charakteristisch für den gewerblichen Mittelstand angesehen werden.
Es existieren jedoch keine allgemein akzeptierten statischen Kriterien zur Definition des Mittelstandes bzw. zur Abgrenzung der mittelständischen Unternehmen. Besonders praxisrelevant ist die Mittelstand-Definition im Hinblick auf Maßnahmen der Mittelstandsförderung.
Grundlage der Einordnung eines Unternehmens bzw. der Einstufung als mittelständisches Unternehmen ist die Empfehlung der Europäischen Kommission (Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen). Mit Wirkung zum 01.01.2005 wurden die kleinen und mittelständischen Unternehmen wie folgt neu definiert:
Als einziger Wirtschaftspreis Deutschlands betrachtet der Große Preis des Mittelstandes nicht nur Zahlen, sondern das mittelständische Unternehmen als Ganzes, in seiner komplexen Rolle in der deutschen Gesellschaft. Die Unternehmen werden dabei nach 5 Wettbewerbskriterien bewertet:
Jährlich im November erfolgt eine Ausschreibung, in der Kommunen und Verbände, Kommunen, Institutionen und Unternehmen aufgefordert werden, mittelständische Unternehmen zum Wettbewerb zu nominieren. Dabei können mittelständische Unternehmen aus Industrie, Dienstleistung, Handel, Handwerk und Gewerbe nominiert werden. Des Weiteren werden Sonderpreise für den „Premier“, „Premier-Finalisten“, für „Kommune des Jahres“ und „Bank des Jahres“ ausgelobt.
Die Auswahl der Preisträger und Finalisten des großen Preises des Mittelstandes treffen 12 Regionaljurys und eine Abschlussjury. Es können pro Wettbewerbsregion jeweils 3 mittelständische Unternehmen als Preisträger und 5 weitere als Finalist ausgezeichnet werden.
Ausführlichere Informationen rund um den Großen Preis des Mittelstands finden Sie hier.