Welche Rechtsform ist für Ihr Unternehmen die richtige? Um diese Frage zu beantworten, sollte vorerst erklärt werden, welche Rechtsformen bzw. Unternehmensformen es gibt und welche Voraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten es gibt. Hier finden Sie eine Rechtsformen-Übersicht (Rechtsformen-Zusammenfassung) unterteilt in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Darüberhinaus gibt es noch die Rechtsform des Eingetragenen Kaufmanns bzw. der Eingetragenen Kauffrau.
Grundsätzlich werden Rechtsformen in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterteilt, wobei der große Unterschied in der Rechtsstellung der jeweiligen Gesellschaft liegt. Desweiteren unterscheiden sich die Rechtsformen hinsichtlich Haftung, Besteuerung, Kapitalbeschaffung und vielen weiteren Aspekten. Genaue Informationen zu den einzelnen Rechtsformen sind hinter den Bezeichnungen hinterlegt.
Im Folgenden finden Sie die Rechtsformen-Zusammenfassung sowie die Zuordnung der entsprechenden Rechtsformen-Abkürzungen:
* Unternehmensform UG (haftungsbeschränkt) ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Variante der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Spezialfall: Rechtsform eG (Eingetragene Genossenschaft)
Die Wahl der Rechtsform ist ein wichtiger Schritt im Gründungsprozess. Durch die Rechtsform werden dabei bestimmte rechtliche, steuerliche und finanzielle Rahmenbedingungen für das Unternehmen und dessen Gründung geschaffen. Da jede Rechtsform seine Vor- und Nachteile mit sich bringt, müssen Gründer genau überlegen, welche Rahmenbedingungen für ihr Unternehmen passen. In dem folgenden Rechtsformen-Überblick sind die jeweiligen Auswahlkriterien noch einmal aufgelistet.
Rechtsform Einzelunternehmen
Die Rechtsform Einzelunternehmen eignet sich in vielen Fällen gut zum Einstieg. Sie entsteht auch automatisch, wenn man sich allein selbständig macht - als Gewerbetreibender oder Freiberufler.
Rechtsform GbR
Die Rechtsform GbR entsteht automatisch, sobald sich zwei oder mehrere Personen zusammentun und einen gemeinsamen unternehmerischen Zweck verfolgen. Die GbR als Unternehmensform ist gut für jede unkomplizierte Form der Geschäftspartnerschaft geeignet, da schon eine mündliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern ausreichend ist und keine besonderen Formalitäten erforderlich sind. Nichts desto trotz ist ein schriftlicher Vertrag definitiv empfehlenswert.
Rechtsform OHG
Die Rechtsform OHG setzt mindestens zwei Kaufleute voraus. Die OHG kann nicht von Kleingewerbetreibenden oder Freiberuflern gegründet werden, für welche stattdessen die GbR in Frage kommt.
Rechtsform KG
Die Rechtsform KG ist besonders für Unternehmer interessant, die Partner mit zusätzlichem Kapital mit einbeziehen möchten, dennoch alleiniger Entscheidungsträger im Unternehmen bleiben wollen. Die Kommanditgesellschaft besteht aus einem oder mehreren Komplementären und Kommanditisten - weiteren Gesellschaftern. Komplementäre verfügen über alleiniges Entscheidungsrecht, falls im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist.
Rechtsform GmbH
Die Rechtsform GmbH gehört zu den Kapitalgesellschaften und kommt deswegen für Unternehmensgründer infrage, die ihre Haftung beschränken möchten. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 €, wovon die Hälfte sofort einbezahlt werden muss. Eine Sachgründung (z. B. die Einbringung eines Fahrzeugs oder einer Maschine) ist möglich. Die GmbH ist eine juristische Person und tritt selbst als Kaufmann im Geschäftsverkehr auf. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung setzt einen Geschäftsführer, der bei ihr angestellt ist, voraus.
Rechtsform AG
Die Rechtsform AGkann auch für kleine und mittelständische Unternehmen infrage kommen. Die Gründung einer kleinen Aktiengesellschaft (nicht-börsennotierte AG) ist mittlerweile nicht so aufwändig, wie manch ein Gründer es sich vorstellt. Die Unternehmensform AG bietet im Vergleich zur GmbH diverse Vorteile, wie z. B. bessere Möglichkeiten der Eigenkapitalbeschaffung und einfachere Übertragung der Anteile (Aktien). Allerdings sind die Formalitäten und Kosten bei der Gründung deutlich umfangreicher, als bei einer GmbH.
Rechtsform GmbH & Co. KG
Bei der Rechtsform GmbH Co. KG handelt es sich um eine Kombination aus GmbH und mindestens einer natürlichen Person. Der Komplementär bei der GmbH & Co. KG ist eine GmbH und kein persönlich haftender Gesellschafter, wie es bei der KG der Fall ist. Die Unternehmensform GmbH Co. KG ist für Gründer interessant, die ihre Haftung beschränken und gleichzeitig die Flexibilität einer Personengesellschaft genießen wollen.