Rechtsformen-Übersicht: Unternehmensformen im Überblick

Unternehmensformen / Rechtsformen-Übersicht sowie ausführliche Informationen zu den einzelnen Rechtsformen von Unternehmen

Welche Rechtsform ist für Ihr Unternehmen die richtige? Um diese Frage zu beantworten, sollte vorerst erklärt werden, welche Rechtsformen bzw. Unternehmensformen es gibt und welche Voraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten es gibt. Hier finden Sie eine Rechtsformen-Übersicht (Rechtsformen-Zusammenfassung) unterteilt in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Darüberhinaus gibt es noch die Rechtsform des Eingetragenen Kaufmanns bzw. der Eingetragenen Kauffrau.

Was gibt es für Unterschiede zwischen den Rechtsformen? 

Grundsätzlich werden Rechtsformen in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterteilt, wobei der große Unterschied in der Rechtsstellung der jeweiligen Gesellschaft liegt. Desweiteren unterscheiden sich die Rechtsformen hinsichtlich Haftung, Besteuerung, Kapitalbeschaffung und vielen weiteren Aspekten. Genaue Informationen zu den einzelnen Rechtsformen sind hinter den Bezeichnungen hinterlegt. 

Rechtsformen im Überblick und Auswahlkriterien für Unternehmensgründer

Die Wahl der Rechtsform ist ein wichtiger Schritt im Gründungsprozess. Durch die Rechtsform werden dabei bestimmte rechtliche, steuerliche und finanzielle Rahmenbedingungen für das Unternehmen und dessen Gründung geschaffen. Da jede Rechtsform seine Vor- und Nachteile mit sich bringt, müssen Gründer genau überlegen, welche Rahmenbedingungen für ihr Unternehmen passen. In dem folgenden Rechtsformen-Überblick sind die jeweiligen Auswahlkriterien noch einmal aufgelistet.

Rechtsform Einzelunternehmen

Die Rechtsform Einzelunternehmen eignet sich in vielen Fällen gut zum Einstieg. Sie entsteht auch automatisch, wenn man sich allein selbständig macht - als Gewerbetreibender oder Freiberufler.

  • Kein Mindestkapital
  • Entscheidungsbefugnis: Alleinentscheidung des Inhabers
  • Haftung: unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen
  • Formalitäten: Gewerbeanmeldung

Rechtsform GbR

Die Rechtsform GbR entsteht automatisch, sobald sich zwei oder mehrere Personen zusammentun und einen gemeinsamen unternehmerischen Zweck verfolgen. Die GbR als Unternehmensform ist gut für jede unkomplizierte Form der Geschäftspartnerschaft geeignet, da schon eine mündliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern ausreichend ist und keine besonderen Formalitäten erforderlich sind. Nichts desto trotz ist ein schriftlicher Vertrag definitiv empfehlenswert.

  • Kein Mindestkapital
  • Entscheidungsbefugnis: Gemeinsame Geschäftsführung / Vertretung durch alle Gesellschafter (sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist)
  • Haftung: Gesellschaft und Gesellschafter (auch mit Privatvermögen) für Gesellschaftsschulden, gesamtschuldnerische Haftung
  • Formalitäten: Gewerbeanmeldung

Rechtsform OHG

Die Rechtsform OHG setzt mindestens zwei Kaufleute voraus. Die OHG kann nicht von Kleingewerbetreibenden oder Freiberuflern gegründet werden, für welche stattdessen die GbR in Frage kommt.

  • Kein Mindestkapital
  • Entscheidungsbefugnis: Einzelgeschäftsführung und Einzelvertretungsmacht jedes Gesellschafters (sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist), Bestellung von Prokuristen ist möglich
  • Haftung: Gesellschaft und Gesellschafter (auch mit Privatvermögen) für Gesellschaftsschulden, gesamtschuldnerische Haftung
  • Formalitäten: Gewerbeanmeldung, Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister

Rechtsform KG

Die Rechtsform KG ist besonders für Unternehmer interessant, die Partner mit zusätzlichem Kapital mit einbeziehen möchten, dennoch alleiniger Entscheidungsträger im Unternehmen bleiben wollen. Die Kommanditgesellschaft besteht aus einem oder mehreren Komplementären und Kommanditisten - weiteren Gesellschaftern. Komplementäre verfügen über alleiniges Entscheidungsrecht, falls im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist.

  • Mindestkapital: kein Mindestkapital, jedoch die Kommanditeinlagen für Kommanditisten (beliebige Höhe)
  • Entscheidungsbefugnis: Grundsätzlich persönlich haftende Gesellschafter, in besonderen Fällen ist die Beteiligung der Kommanditisten erforderlich. Bestellung von Prokuristen ist möglich.
  • Haftung: Komplementäre (persönlich haftende Gesellschafter) haften uneingeschränkt, Kommanditisten haften in Höhe der Einlage (Haftungsbeschränkung tritt in der Regel erst nach Eintragung im Handelsregister ein)
  • Formalitäten: Gewerbeanmeldung, Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister

Rechtsform GmbH

Die Rechtsform GmbH gehört zu den Kapitalgesellschaften und kommt deswegen für Unternehmensgründer infrage, die ihre Haftung beschränken möchten. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 €, wovon die Hälfte sofort einbezahlt werden muss. Eine Sachgründung (z. B. die Einbringung eines Fahrzeugs oder einer Maschine) ist möglich. Die GmbH ist eine juristische Person und tritt selbst als Kaufmann im Geschäftsverkehr auf. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung setzt einen Geschäftsführer, der bei ihr angestellt ist, voraus.

  • Mindeststammkapital: 25.000 €, Mindesteinzahlung bei Gründung: 12.500 €
  • Entscheidungsbefugnis: Grundsätzlich persönlich haftende Gesellschafter, in besonderen Fällen ist die Beteiligung der Kommanditisten erforderlich. Bestellung von Prokuristen ist möglich.
  • Haftung: nur mit Gesellschaftsvermögen (dabei tritt die Haftungsbeschränkung erst nach Eintragung ins Handelsregister ein), ggf. persönliche Haftung des Geschäftsführers, wenn dieser die "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" nach § 347 HGB verletzt.
  • Formalitäten: Gewerbeanmeldung, Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister, insgesamt umfangreiche Formalitäten bzw. Gründungskosten

Rechtsform AG

Die Rechtsform AGkann auch für kleine und mittelständische Unternehmen infrage kommen. Die Gründung einer kleinen Aktiengesellschaft (nicht-börsennotierte AG) ist mittlerweile nicht so aufwändig, wie manch ein Gründer es sich vorstellt. Die Unternehmensform AG bietet im Vergleich zur GmbH diverse Vorteile, wie z. B. bessere Möglichkeiten der Eigenkapitalbeschaffung und einfachere Übertragung der Anteile (Aktien). Allerdings sind die Formalitäten und Kosten bei der Gründung deutlich umfangreicher, als bei einer GmbH.

  • Mindestgrundkapital: 50.000 €
  • Entscheidungsbefugnis: Vorstand, Geschäftspolitik: Aufsichtsrat, Hauptversammlung. Bestellung von Prokuristen ist möglich.
  • Haftung: nur mit Gesellschaftsvermögen (dabei tritt die Haftungsbeschränkung erst nach Eintragung ins Handelsregister ein), ggf. persönliche Haftung des Vorstandes.
  • Formalitäten: Gewerbeanmeldung, Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister, insgesamt sehr umfangreiche Formalitäten bzw. hohe Gründungskosten

Rechtsform GmbH & Co. KG

Bei der Rechtsform GmbH Co. KG handelt es sich um eine Kombination aus GmbH und mindestens einer natürlichen Person. Der Komplementär bei der GmbH & Co. KG ist eine GmbH und kein persönlich haftender Gesellschafter, wie es bei der KG der Fall ist. Die Unternehmensform GmbH Co. KG ist für Gründer interessant, die ihre Haftung beschränken und gleichzeitig die Flexibilität einer Personengesellschaft genießen wollen.

  • Mindestkapital: siehe GmbH bzw. KG
  • Entscheidungsbefugnis: Die Komplementär-GmbH vertritt die GmbH & Co. KG nach außen und wird wiederum durch ihren Geschäftsführer vertreten.
  • Haftung: die Komplementär-GmbH haftet beschränkt in Höhe ihrer Stammeinlage, ggf. persönliche Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH. Die Kommanditisten haften nur in der Höhe ihrer Kommanditeinlagen.
  • Formalitäten: siehe GmbH bzw. KG