Eingetragener Kaufmann: Rechtsform im Überblick

Eingetragener Kaufmann - e.K.

Die Rechtsform des eingetragenen Kaufmann bzw. der eingetragenen Kauffrau umfasst Einzelunternehmer, die in das Handelsregister eingetragen sind. Die Bezeichnung Kaufmann bzw. Kauffrau gilt in der Regel für jeden, der ein Handelsgewerbe betreibt. Also eine Person, die einen Betrieb hat, der als Gewerbe angemeldet ist.

Eingetragener Kaufmann - Handelsregister

Ob ein Kaufmann ins Handelsregister eingetragen werden muss, bemisst sich an der Art des Geschäfts und ist abhängig von der kaufmännischen Betriebsgröße. Im Handelsregister sind die Einzelkaufleute in der Abteilung A festgehalten, wohingegen Gesellschaften wie die Aktiengesellschaft in Abteilung B zu finden sind.

Ist-Kaufmann

Als Ist-Kaufmann wird ein Unternehmer bezeichnet, der aktiven gewerblichen Handel betriebt und aufgrund dessen zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet ist. 

 

Kann-Kaufmann

Als Kann-Kaufmann wird ein Unternehmer bezeichnet, der einen Gewerbebetrieb ohne Handel betreibt und dementsprechend die Wahl hat, ob er sich ins Handelsregister eintragen lässt oder nicht.

Schein-Kaufmann

Als Schein-Kaufmann wird ein Unternehmer bezeichnet, der zwar nicht im Handelsregister eingetragen ist, aber nach Außen hin den Anschein erwecken möchte.

Eingetragener Kaufmann - Haftung

Als eingetragener Kaufmann ist die Haftung persönlich und unbeschränkt. Das bedeutet, dass der eingetragene Kaufmann auch mit seinem gesamten Privatvermögen haftet. 

Eingetragener Kaufmann - Gründung

Die Gründung zum eingetragenen Kaufmann ist recht unkompliziert. Um eingetragener Kaufmann zu werden, sind nur der Eintrag ins Handelsregister, die Gewerbeanmeldung, sowie die Anmeldung beim Finanzamt und der zuständigen Kammer notwendig. Ein Mindestkapital gibt es nicht.

Eingetragener Kaufmann - Vorteile & Nachteile

Als eingetragener Kaufmann bzw. eingetragene Kauffrau gibt es sowohl Vorteile als auch Nachteile.

» Vorteile Eingetragener Kaufmann

Die Rechtsform des Eingetragenen Kaufmanns hat viele Vorteile. So ist die Gründung vergleichsweise günstig und einfach, da beispielsweise kein Mindestkapital erforderlich ist. Als eingetragener Kaufmann ist es zudem nicht notwendig einen Geschäftsbericht zu veröffentlichen. Hinzu kommt, dass der e.K. als alleiniger Gründer die Entscheidungsgewalt inne hat und den Gewinn nicht mit anderen teilen muss.

» Nachteile Eingetragener Kaufmann

Ein Nachteil als eingetragener Kaufmann ist die persönliche und unbeschränkte Haftung. Zudem muss sich ein eingetragener Kaufmann an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches halten. Dazu gehören unter anderem die Buchführungspflicht, sowie die Pflicht zu Erstellung einer Bilanz.