Mittelständische Unternehmen

Für den Begriff mittelständische Unternehmen existieren keine allgemein gültigen statischen Definitionskriterien. Es bedarf allerdings einer klaren Definition des Mittelstandes, um mittelständische Unternehmen von kleinen und großen Unternehmen zu unterscheiden. Was genau ist gewerblicher Mittelstand? Wann darf ein Unternehmen als mittelständisch bezeichnet werden? Lesen Sie hier, was ein mittelständisches Unternehmen ausmacht.

» Mittelständische Unternehmen - die Definition der Europäischen Kommission
» Deutscher Mittelstand und Großer Preis des Mittelstandes
» Mittelständische Unternehmen, die in den letzten Jahren nominiert wurden

Mittelständisches Unternehmen - die Definition

Um mittelständische Unternehmen zu definieren, wird in der Regel auf den Umsatz, die Anzahl der Mitarbeiter und die Bilanzsumme Bezug genommen. Darüber hinaus können auch qualitative Merkmale, wie unternehmerische Verantwortung oder die Einheit von Eigentum, als charakteristisch für den gewerblichen Mittelstand angesehen werden.

Es existieren jedoch keine allgemein akzeptierten statischen Kriterien zur Definition des Mittelstandes bzw. zur Abgrenzung der mittelständischen Unternehmen. Sondern es gibt zahlreiche verschiedene Mittelstands-Definitonen. Praxisrelevant ist die Mittelstand-Definition im Hinblick auf Maßnahmen der Mittelstandsförderung. 

Mittelstand-Definition der Europäischen Kommission und der Oskar-Patzelt-Stiftung

Es gibt eine Einstufung als mittelständisches Unternehmen nach der Empfehlung der Europäischen Kommission (Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen). Mit Wirkung zum 01.01.2005 wurden die kleinen und mittelständischen Unternehmen wie folgt neu definiert:

  • Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. € haben.
  • Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. € haben.
  • Mittlere Unternehmen (mittelständische Unternehmen) sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € haben.

Diese relativ verbreitete EU-Mittelstands-Definition liegt dem Wettbewerb "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung aber NICHT zugrunde. 
Denn hier geht es ja nicht um rechtlich sichere Fördermöglichkeiten u.ä. Sondern hier geht es um die Frage, den Mittelstand in seiner ganzen Breite zu betrachten und zu bewerten. Über alle Branchen, über alle Größenordnungen, über alle Rechtsformen hinweg. Entscheidend beim "Großen Preis des Mittelstandes" ist Frage, ob ein Unternehmen weitgehend autonom betrieben wird, wie ein inhaber- oder familiengeführtes Unternehmen, oder ob es als verlängerte Werkbank eines Konzerns oder Staatsunternehmens vom Wohl und Wehe einer Konzern- oder "Mutter"entscheidung abhängig ist. 

Aus diesem Grunde sind auch schon Unternehmen von der Oskar-Patzelt-Stiftung ausgezeichnet worden, die im Laufe einer oder mehrere Generationen mehrere tausend Mitarbeiter, ggf. weltweit, aufgebaut haben und dennoch nach wie aus allen Betrachtungsperspektiven "typisch mittelständisch" sind. Lediglich eine untere Größengrenze wurde eingezogen: Nominierte Unternehmen sollten wenigsten 10 Mitarbeiten oder 1,0 Millionen Euro Umsatz haben.

Mittelständische Unternehmen und der Große Preis des Mittelstands

Als einziger Wirtschaftspreis Deutschlands betrachtet der Große Preis des Mittelstands nicht nur Zahlen, sondern das mittelständische Unternehmen als Ganzes, in seiner komplexen Rolle in der deutschen Gesellschaft. Die Unternehmen werden dabei nach 5 Wettbewerbskriterien bewertet:

  • Gesamtentwicklung des Unternehmens
  • Schaffung / Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • Modernisierung und Innovation
  • Engagement in der Region
  • Service und Kundennähe, Marketing

Gefordert sind besondere Leistungen der mittelständischen Unternehmen in allen 5 Kriterien. Die Nichterfüllung nur eines Wettbewerbskriteriums kann zum Ausschluss aus weiteren Stufen des Wettbewerbs führen.

Die Nominierung der mittelständischen Unternehmen

Jährlich im November erfolgt eine Ausschreibung, in der Kommunen und Verbände, Kommunen, Institutionen und Unternehmen aufgefordert werden, mittelständische Unternehmen zum Wettbewerb zu nominieren. Dabei können mittelständische Unternehmen aus Industrie, Dienstleistung, Handel, Handwerk und Gewerbe nominiert werden. Des Weiteren werden Sonderpreise für den „Premier“, „Premier-Finalisten“, für „Kommune des Jahres“ und „Bank des Jahres“ ausgelobt.

Die Auswahl der Preisträger und Finalisten

Die Auswahl der Preisträger und Finalisten des großen Preises des Mittelstandes treffen 12 Regionaljurys und eine Abschlussjury. Es können pro Wettbewerbsregion jeweils 3 mittelständische Unternehmen als Preisträger und 5 weitere als Finalist ausgezeichnet werden.

Mittelständische Unternehmen in Deutschland, die in den letzten Jahren von Dritten nominiert wurden

 

Ausführlichere Informationen rund um den Großen Preis des Mittelstands finden Sie hier.