Geschäftsordnung für Juroren

für die Tätigkeit der zwölf Landesjurys und der Abschlussjury im Wettbewerb „Großen Preis des Mittelstandes” der Oskar-Patzelt-Stiftung.

Die Oskar-Patzelt-Stiftung verleiht jährlich an Unternehmen und Einzelpersonen den Wirtschaftspreis "Großer Preis des Mittelstandes". 

Die Tätigkeit der Stiftung basiert vollständig auf ehrenamtlichem Engagement. Es wird kein einziger Euro Steuergelder wird für die ganzjährigen Aktivitäten verbraucht.

Weder für die Erarbeitung der Ausschreibung, die Bearbeitung der ca. 5.000 jährlichen Nominierungen, noch für die Bearbeitung der eingehenden Unterlagen der nominierten Unternehmen/Einzelpersonen wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Den nominierenden Institutionen - Kammern, Verbände, Vereine, Kommunen etc. - entstehen ebenfalls keinerlei Teilnahmegebühren.

Zur Ermittlung der jährlichen Preisträger sind in den zwölf Landesjurys und in der Abschlussjury rund 100 ehrenamtliche Juroren tätig. Die Jury-Beratungen finden in der Regel in den Räumen der Bundesgeschäftsstelle der Oskar-Patzelt-Stiftung in Leipzig statt.

Im November jedes Jahres erfolgt die öffentliche Ausschreibung der Preisverleihung mit den Teilnahmebedingungen und Preiskriterien. Damit sind alle Institutionen wie Kommunen, Kammern und Verbände aufgerufen, besonders erfolgreiche Unternehmen/Einzelpersonen mit überdurchschnittlichen Leistungen in allen fünf Preiskriterien zur Auszeichnung mit einer Kurzbegründung formlos zu nominieren.

Sie betreiben damit effiziente Wirtschaftsförderung, indem Best-Practice-Beispiele popularisiert, Unternehmen, Existenzgründer und Mitarbeiter motiviert und angespornt werden und die Öffentlichkeit für den Zusammenhang "Gesunder Mittelstand - Starke Wirtschaft - Mehr Arbeitsplätze" sensibilisiert wird.

Jedes der nominierten Unternehmen/jede nominierte Einzelperson muss in allen fünf Preiskriterien hervorragende Leistungen nachweisen und darf die Ausschlusskriterien nicht verletzen.

Nominierungsschluss ist traditionell der 31. Januar des Auszeichnungsjahres. Selbstnominierungen sind ausgeschlossen. Die Nominierung von Vereinen, gemeinnützigen GmbH oder in kommunalem bzw. staatlichem Besitz befindlichen Unternehmen wird nur in besonders begründeten Fällen ausnahmsweise zugelassen.

2.1 Die Nominierungsliste (jährlich)

Alle nominierten Firmen, die die Kriterien gemäß Ausschreibung erfüllen, werden durch die Oskar-Patzelt-Stiftung informiert, dass sie nominiert wurden und wer sie nominiert hat. Damit erreichen sie die 1. Stufe des jährlichen Wettbewerbs, die Nominierungsliste und können ihre Präsentation auf www.kompetenznetz-mittelstand.de bis zum Ende des Wettbewerbsjahres kostenfrei nutzen.

Sie erhalten die Möglichkeit, der Jury detaillierte Daten zu den Preiskriterien in einem Online-Fragekatalog auf www.kompetenznetz-mittelstand.de zu übermitteln. Zusätzlich sollten auf dem Postweg (nur an die Bundesgeschäftsstelle) der Jury ergänzende Materialien (Präsentationen in Print- und/oder digitaler Form oder als Video) zugesandt werden. All diese Unterlagen ziehen die Juroren bei der Abwägung von Entscheidungen zwischen einzelnen preiswürdigen Nominierungen heran.

Die Vertraulichkeit der übermittelten Informationen und Daten wird zugesichert. Alle preisrelevanten Daten, auch alle Interna, werden ausschließlich den Juroren zur Entscheidungsfindung und den Juroren und mit der Stiftungsarbeit betrauten Personen zugänglich gemacht.

Die Nominierungsliste wird auszugsweise in den Informationsorganen der Oskar-Patzelt-Stiftung veröffentlicht. Nominierte Firmen erhalten gleichzeitig das Recht, diese Nominierung als Alleinstellungsmerkmal zu vermarkten. Zur Unterstützung bietet die Oskar-Patzelt-Stiftung kostenfrei Text- und Grafikvorlagen an. Firmen können an regionalen und überregionalen Workshops und Veranstaltungen teilnehmen, in denen Vermarktungsmöglichkeiten von Nominierten und Preisträgern der Vorjahre vorgestellt werden.

2.2 Die Juyliste (jährlich)

Die Erfüllung der Wettbewerbsbedingungen und Preiskriterien vorausgesetzt, erreichen die nominierten Unternehmen mit der Beantwortung des Online-Fragebogens die 2. Stufe des Wettbewerbs, die Juryliste. Dies wird mit einer separaten Urkunde dokumentiert, die den Nominierten von der Oskar-Patzelt-Stiftung zugeschickt oder auf regionalen Veranstaltungen überreicht wird.

Diese Liste ist die Basis der Entscheidung der Juroren für die Auswahl auszuzeichnender Finalisten und Preisträger.

Mitglieder der Juryliste können sich auf www.kompetenznetz-mittelstand.de bis zum Ende des Wettbewerbsjahres kostenfrei präsentieren und weitere Funktionen des Portals nutzen.

2.3 Die Auszeichnungsliste (permanent)

Alle Preisträger und Finalisten werden in die Auszeichnungsliste aufgenommen. Während Nominierungsliste und Juryliste jährlich neu erstellt werden, ist die Auszeichnungsliste eine permanente Aufstellung, die nur aktualisiert und ergänzt wird.

Mitglieder der Auszeichnungsliste werden in den Informationsorganen der Stiftung veröffentlicht und können für ihre Präsentations- und Kommunikationsbedürfnisse das Portal www.kompetenznetz-mittelstand.de dauerhaft nutzen.

Als Juroren für den "Großen Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung werden Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Verwaltung und Politik vom Vorstand der Stiftung berufen. Sie können eine Arbeitsvertretung bestimmen und diese zur Teilnahme an der Juryberatung delegieren.

Dem Vorstand können begründete Vorschläge für die Berufung von Persönlichkeiten als Juror der Oskar-Patzelt-Stiftung unterbreitet werden. Die Berufung als Juror gilt bis auf Widerruf oder bis zum Ausscheiden auf eigenen Wunsch.

Die Juroren werden in den Informationsorganen der Stiftung veröffentlicht. Sie sind für eine der zwölf Wettbewerbsregionen Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Niedersachsen/Bremen, Schleswig-Holstein/Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz/Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen oder für die Abschlussjury tätig.

Jeder Juror und andere Beauftragte der Oskar-Patzelt-Stiftung verpflichtet sich mit Übernahme seiner ehrenamtlichen Tätigkeit zur strikten Wahrung der Datenschutz- und Geheimhaltungsinteressen der am Wettbewerb teilnehmenden Firmen und wird diese Daten keinen Personen mitteilen, die nicht von der Oskar-Patzelt-Stiftung dafür autorisiert sind.

Jeder Juror kann für seine Präsentations- und Kommunikationsbedürfnisse das Portal www.kompetenznetz-mittelstand.de dauerhaft kostenfrei nutzen. Er erhält einen passwortgeschützten Zugang zur Datenbank der Firmen seiner Wettbewerbsregion im Portal www.kompetenznetz-mittelstand.de.

Jeder an der Juryberatung teilnehmende Juror erhält für seine ehrenamtliche Tätigkeit eine Freikarte zur Auszeichnungsgala seiner Wettbewerbsregion.

4.1. Vorbereitung

Jeder Juror bereitet sich anhand dieser Unterlagen auf die Jurysitzung vor und trifft seine Vorschläge/Entscheidungen, ggf. in Absprache mit anderen Gremien seiner Institution. Alle fünf Preiskriterien sind bei der Bewertung zu berücksichtigen und gelten im Zweifelsfall sämtlich als Ausschlusskriterien.

Die Juroren betrachten stets die gesamte Wettbewerbsregion, die ihrer Jury zugeordnet ist. Entscheidend ist stets die Qualität der eingereichten Unterlagen. Es gibt keine "Quotenpreise" für schwache oder förderungswürdige Regionen.

Jeder Juror bewertet jede Firma der Juryliste seiner Wettbewerbsregion nach den fünf Wettbewerbskriterien und vergibt für jedes Kriterium ein dreistufiges Rating mit den Buchstaben A, B oder C, wobei A für beste Performance steht., ggf. wird mit einem "+" oder "-" eine weitergehende Differenzierung ermöglicht.

Aus den bestbewerteten Unternehmen wählt er in der Regel drei Unternehmen als Preisträger und weitere fünf Unternehmen als Finalist aus und bringt diese Vorschläge in die gemeinsame Juryberatung ein.

Bei den Sonderpreisen "Premier", "Premier-Finalist", "Kommune des Jahres" und "Bank des Jahres", die oberhalb der Ebene der 12 Wettbewerbsregionen oder bundesweit verliehen werden, entscheidet sich der Juror für einzelne Vorschläge aus seiner Wettbewerbsregion, die nach Abstimmung in der Juryberatung der Abschlussjury weitergegeben werden.

Die Abschlussjury entscheidet letztlich über diese Sonderpreise. Für weitere Sonderpreise werden bei Bedarf zusätzliche Jurys gebildet.

4.2. Gemeinsame Juryberatung

Zur Jurysitzung begründet jeder Juror seine Favorisierungen. Über die Vorschläge für Preisträger wird diskutiert, bis die Jury übereinstimmend, im Zweifelsfall per Mehrheitsabstimmung, zu einem Resultat gekommen ist.

Unternehmen, die als potenzielle Preisträger diskutiert wurden, aber letztendlich nicht gekürt werden, kann die Jury nach demselben Verfahren zur Auszeichnung als "Finalist" bestimmen. Keine Auszeichnung im Wettbewerb "Großer Preis des Mittelstandes" wird zweimal demselben Unternehmen verliehen. Wer bereits Finalist war, kann also nur noch Preisträger werden, wer bereits Preisträger war, kann nur noch (nach frühestens 2 Jahren) Premier-Finalist oder Premier werden.

Die individuellen Ratings durch die Juroren werden abschließend zu einem gemittelten OPS-Rating des Unternehmens zusammengeführt. Dieses OPS-Rating wird den Unternehmen nach Abschluss des Wettbewerbsjahres, also in der Regel Anfang November, schriftlich mitgeteilt und kann von den Wettbewerbsteilnehmern für Präsentations- und Komunikationszwecke verwendet werden.

Die Abschlussjury achtet darauf, dass sich möglichst verschiedene Eigentumsformen, verschiedene Betriebsgrößen und Branchen (Produktion/Handel/Handwerk/Dienstleistung) unter den Ausgezeichneten befinden, damit der Wirtschaftspreis auch zukünftig den Mittelstand als Ganzes anspricht und repräsentiert.

Die Entscheidungen der Jurys bleiben bis zur Preisverleihung geheim. Auch die Preisträger erfahren erst während der Auszeichnungsgala von ihrer Würdigung.