Rechtsform AG (Aktiengesellschaft)

AG (Aktiengesellschaft)

Bei der Rechtsform AG (Aktiengesellschaft) handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft. Sie bildet eine juristische Person und hat sowohl Rechte als auch Pflichten, die unabhängig von den Gesellschaftern (Aktionären) sind. Gesellschaftsanteile werden als Aktien von den Gesellschaftern – den Miteigentümern der Gesellschaft – gehalten. Im Rahmen der Beteiligungsfinanzierung können neue Aktien ausgegeben werden. Je nach gehaltenem Anteil gestalten sich die Mitbestimmungsrechte der Aktionäre.

Die AG - Bedeutung der Rechtsform

Was ist eine AG? Die Abkürzung AG bedeutet üblicherweise Aktiengesellschaft. Sie ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Bei der Aktiengesellschaft wird das Eigenkapital durch Aktionäre bereit gestellt, sodass sie sich ideal dazu eignet, größere Beträge mit einer Vielzahl von kleinen Kapitalgebern zu erreichen.

Was ist eine kleine AG?

Was ist eine kleine AG? Bei der kleinen AG handelt es sich um eine nicht-börsennotierte Aktiengesellschaft mit einer geringen Anzahl an Aktionären. Durch die kleine AG ist es sogar möglich als alleiniger Aktionär im Rahmen einer Ein-Mann-Gründung ein Unternehmen aufzubauen. 

Die Haftung in der AG

Die Haftung der AG ist nach der Eintragung in Handelsregister auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. In § 1 Abs. 1 S. 2 AktG ist festgelegt, dass nur das Gesellschaftsvermögen für die Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft haftbar gemacht werden kann und dass das private Vermögen der einzelnen Aktionäre keine Rolle spielt. 

AG Gründung: Grundkapital & weitere Vorschriften

Für die AG-Gründung sind im Aktiengesetz (AktG) strenge Vorschriften festgelegt. Folgende Schritte sind für die Unternehmensgründung notwendig:

  • Satzung erstellen und notarielle Beglaubigung
  • Anteilsübernahme durch die AG-Gründer
  • Bestellung von AG-Organen und Akteuren (Aufsichtsrat, Vorstand, Abschlussprüfer)
  • Gründungsberichtserstellung und Prüfung der Gründung
  • Einlagen hinterlegen (bar oder als Sachwerte)
  • Eintragung ins Handelsregister

Erst nach der Eintragung ins Handelsregister ist die Gründung einer Aktiengesellschaft abgeschlossen.

Start- / Grundkapital einer AG

Als Grundkapital einer AG müssen mindestens 50.000 Euro hinterlegt werden. Sie bilden die Basis, auf der die ersten Aktien ausgegeben werden: Die Nennbetragsaktien (Mindestwert: 1 Euro) oder Stückaktien. Der Handel der Aktien an der Börse ist nicht zwingend notwendig und findet meist nur in einer großen Aktiengesellschaft statt.

Organe der AG

Zu den Organen der AG zählen die Hauptversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand.

Hauptversammlung

Die Rechte aller Aktionäre werden in der AG-Hauptversammlung vertreten. Sie muss einmal jährlich stattfinden und kann durch außerordentliche Hauptversammlungen ergänzt werden.

Aufsichtsrat

Er bildet das Kontrollorgan einer AG. Die Aufsichtsratsmitglieder können jederzeit Einsicht in die Bücher haben. Sie berufen den Vorstand und setzen ihn bei Notwendigkeit ab. Sie bestellen den Abschlussprüfer, der dem Aufsichtsrat den Jahresabschluss präsentiert.

Vorstand

Seine Aufgabe besteht in der unabhängigen Leitung des operativen Geschäfts der AG. Über den Vorstand wird die AG nach außen repräsentiert. Es gilt das Prinzip der Gesamtvertretung, Befugnisse zur Vertretung durch einzelne Mitglieder müssen über Einzelvertretungsbefugnisse in der Satzung geregelt sein.

Aktiengesellschaft - Firma der AG

Eine Aktiengesellschaft erhält durch die Firma ihren Unternehmensnamen. Die Firma einer Aktiengesellschaft kann auf verschiedene Weisen gebildet werden. Zum Einen ist es möglich, eine Personenfirma zu wählen und die Namen der Gesellschafter in die Bezeichnung der AG zu integrieren. Zum Anderen gibt es die Möglichkeit, über eine Sachfirma Informationen über die Geschäftstätigkeit in den Namen mit einfließen zu lassen. Darüber hinaus kann der Unternehmensname auch als Phantasiefirma gewählt werden. Wichtig ist, dass die Firma einer Aktiengesellschaft stets den Rechtsformzusatz "AG" enthält und eine Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzt.

Vorteile einer AG

Zu den Vorteilen einer AG gehören:

  • Leichte Aufnahme von Eigenkapital durch neue Aktionäre
  • Begrenzte Haftung mit Gesellschaftsvermögen
  • Gründung auch mit Sachanlagen möglich

Nachteile einer AG

Dem gegenüber stehen die Nachteile einer AG:

  • Grundkapital von 50.000 € notwendig
  • Notwendigkeit der drei Organe der AG (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung)
  • strenge Vorschriften bezüglich Buchführung, Veröffentlichung der Bilanz etc.