Firma - Unternehmensname

Die Firma - der Unternehmensname

Die Firma ist nach § 17 HGB (Handelsgesetzbuch) der Name unter dem ein Kaufmann oder ein Unternehmen die Geschäftsbeziehungen betreibt. Je nach Rechtsform gibt es dabei wesentliche Unterschiede in den Ge- und Verboten.

Firma - Definition des Begriffs

Die Definition der Firma im Rechtssinne ist zu unterscheiden von dem umgangssprachlichen Gebrauch des Begriffs. Allgemein wird der Begriff Firma häufig auch mit einem Unternehmen oder Betrieb gleich gesetzt, während er gemäß der Definition im Rechtssinne nur den Unternehmensnamen beschreibt.

» Firmenarten

Die Firmenarten beschreiben die Möglichkeiten, wonach der Name eines Unternehmens gewählt werden kann. Grundsätzlich gibt es vier Möglichkeiten: Sach-, Personen- und Fantasiebezeichnungen, sowie die gemischten Formen.

Die Sachfirma

Bei der Wahl einer Sachfirma werden Branchenbezeichnungen bzw. die Tätigkeit der Unternehmens mit in den Unternehmensnamen einbezogen. Um den Firmengrundsatz der Firmenauschließlichkeit zu erfüllen und sich von anderen Unternehmen zu unterscheiden, ist es jedoch zwingend erforderlich einen individuellen Zusatz in der Firma zu integrieren. 

Die Personenfirma

Bei einer Personenfirma werden die Namen von einer oder mehreren Personen in der Unternehmensbezeichnung verwendet. Dabei kann sowohl der komplette Name, als auch nur der Familienname integriert werden.

Die Fantasiefirma

Eine Fantasiefirma besteht zumeist aus erfundenen Bezeichnungen oder Buchstabenkombinationen, die häufig auch Markennamen sind. Obwohl die Unternehmensbezeichnung keinen Hinweis auf die Unternehmenstätigkeit enthält, wird die Fantasiefirma oft so gewählt, dass sie eine Assoziation für die angesprochene Zielgruppe ermöglicht. 

Die gemischte Firma

Bei der gemischten Firma werden die Personen-, Sach- und Fantasiebezeichnungen miteinander kombiniert. So kann die Firma eines Unternehmens beispielsweise eine Mischung aus dem Namen und der Unternehmenstätigkeit sein.

Firmenarten - Beispiele:

Beispiele für eine Sachfirma sind unter anderem:

  • Tierbedarf AG
  • Immobilienbewertung GmbH

Zu den Beispielen einer Personenfirma zählen:

  • Schulze OHG
  • Max Schmidt e. Kfm.

Beispiele für eine Fantasiefirma können die Folgenden sein:

  • Koffenia GmbH & Co.KG
  • Blütenland KG

» Grundsätze zur Wahl der Firma

Bei der Wahl der Firma für ein Unternehmen muss auf die verschiedenen Firmen-Grundsätze geachtet werden. Die wichtigsten sind nachfolgend kurz erläutert und sollten bei der Unternehmensgründung bedacht werden.

Firmenausschließlichkeit

Der Grundsatz der Firmenausschließlichkeit besagt folgendes: Der Unternehmensname dient zur Identifikation desselbigen, deshalb ist es wichtig, dass sich jede Firma von den anderen unterscheidet. Nur so können Verwechslungen größtmöglich vermieden werden.

Firmenwahrheit

Gemäß § 18 HGB (Handelsgesetzbuch) muss die Firma die Wahrheit widerspiegeln und darf darüber hinaus auch keine Angaben enthalten, die hinsichtlich der wesentlichen geschäftlichen Verhältnisse irreführend sein können. Zudem ist festgelegt, dass beispielsweise eine OHG oder KG, in der keine natürliche Person haftet, einen Hinweis auf die Haftungsbeschränkung in der Firma integrieren muss. Das zusammen stellt den Grundsatz der Firmenwahrheit dar.

Firmenklarheit

Im Rahmen des Grundsatzes der Firmenklarheit ist festgelegt, dass der Unternehmensname nicht zu falschen Schlussfolgerungen führen darf.