Das Handelsregister (HR)

Handelsregister - Definition

Im Handelsregister (HR) werden alle Kaufleute mit den entsprechenden Unternehmensdaten, wie beispielsweise Firma, Rechtsform und Unternehmenssitz, aufgelistet. Es dient dazu, dass sich interessierte Personen der Öffentlichkeit über die dort eingetragenen Unternehmen informieren können. Das Handelsregister wird von den entsprechenden Registergerichten (Amtsgerichten) geführt.

Die Eintragung ins Handelsregister

Die Eintragung ins Handelsregister kann auf zwei Wegen erfolgen und wirksam sein. Auf der einen Seite kann die Eintragung konstitutiv eintreten, dann führt diese Eintragung gleichzeitig auch zu einer Rechtswirkung. Wenn die Eintragung ins Handelsregister hingegen deklaratorisch wirkt, dann hat sie überwiegend den informativen Charakter. Die deklaratorische Eintragung ändert nichts an der bestehenden Rechtslage, sondern bezeugt diese lediglich.

Eintragung ins Handelsregister - Eintragungspflicht:

Bei der Eintragung ins Handelsregister gibt es Unterschiede zwischen den Unternehmensformen. Es gibt Unternehmen, die müssen ins Handelsregister eingetragen werden und welche, die selbst entscheiden können, ob sie die Eintragung vollziehen. Darüberhinaus gibt es auch Unternehmen, die grundsätzlich nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Folgende Unternehmen müssen eine Eintragung ins Handelsregister vornehmen:

Eintragung ins Handelsregister - Informationen:

Wenn ein Unternehmen ins Handelsregister eingetragen wird, dann werden folgende Informationen preisgegeben:

  • Firma (der Name des Unternehmens)
  • Rechtsform
  • Unternehmenssitz
  • Prokura
  • Geschäftsführung
  • Art der Vertretungsberechtigung
  • Stamm- und Grundkapital

Handelregister - Abteilungen

Das Handelregister besteht aus 2 Abteilungen, in die die Unternehmen auf Basis ihrer Rechtsform zugeteilt werden.