PM 7/23: 30. Wettbewerb „Großer Preis des Mittelstandes“

(02.11.2023)
Nominierungsphase für 2024 startete am 1. November

Mit dem Motto "Mit Zuversicht Richtung Zukunft!" sucht die Oskar-Patzelt-Stiftung in ihrem 30. Jubiläumsjahr wieder die Besten der Besten im deutschen Mittelstand.

Von 1994 bis 2022 wurden mehr als 20.000 Unternehmen mit über drei Millionen Beschäftigten und 100.000 Auszubildenden zum Wettbewerb „Großer Preis des Mittelstandes“ der Oskar-Patzelt-Stiftung nominiert. Dabei geht es „nur“ um die Ehre: Es gibt kein Preisgeld. Man kann sich nicht mal selbst bewerben, sondern muss von Dritten vorgeschlagen werden. Und niemand kann sich in den Wettbewerb „einkaufen“, denn es gibt weder Teilnahme- noch Bearbeitungsgebühren. Der Wettbewerb ist dabei werteorientiert und umfassend in seinen Urteilen wie kein zweiter. Durch den „Großen Preis des Mittelstandes“ konnte der unternehmerische Mittelstand über 30 Jahre hinweg seine Präsenz in der Öffentlichkeit, in der Politik und den Medien weiter ausbauen.

2024 ist nun das Jahr der Jubiläen bei der Oskar-Patzelt-Stiftung:

Die 100. Auszeichnungsgala „Großer Preis des Mittelstandes“ findet am 19. Oktober 2024 statt. Der 30. Jahrestag der Gründung des Wettbewerbs wird am 09. Dezember 2024 gefeiert.

Schirmherr des 30. Wettbewerbes ist der ehemalige Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen und Bundesminister der Finanzen a.D., Peer Steinbrück.

So werden ab dem 1. November 2023 wieder mittelständische Unternehmen gesucht, die sich überdurchschnittlich entwickelt haben. Voraussetzung für eine Nominierung sind a) zehn Arbeitsplätze, b) ein Mindestumsatz von 1 Mio. Euro und c) eine stabile Marktpräsenz von mindestens drei Jahren.

Die Nominierung erfolgt online im Portal www.kompetenznetz-mittelstand.de oder kann mittels diesem Formular der Bundesgeschäftsstelle der Oskar-Patzelt-Stiftung direkt mitgeteilt werden.

Die Preisverleihungen finden statt
•           am 21. September 2024, in Würzburg, als Auszeichnungsgala zur Preisverleihung "Großer Preis des Mittelstandes" 2024 für Unternehmen aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen und Berlin/Brandenburg
•           am 28. September 2024, in Düsseldorf, als Auszeichnungsgala zur Preisverleihung "Großer Preis des Mittelstandes" 2024 für Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen/Bremen, Schleswig-Holstein/Hamburg, Rheinland-Pfalz/Saarland, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern
•           am 19. Oktober 2024, in Düsseldorf, als Bundes-Auszeichnungsgala zur Preisverleihung "Großer Preis des Mittelstandes" 2024 der bundesweiten Premier-Sonderpreise und Ehrenplaketten (100. Auszeichnungsgala seit 1994)

Eine ausführliche Beschreibung der Wettbewerbsbedingungen und –kriterien sowie weitere Informationen zum organisatorischen und zeitlichen Ablauf des Wettbewerbs finden Sie unter: https://www.mittelstandspreis.com/wettbewerb/ausschreibung

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Fünf Wettbewerbskriterien

Niemand kann sich selbst bewerben, sondern muss von Dritten zum Wettbewerb nominiert werden. Bewertet werden die Leistungen in fünf Wettbewerbskriterien:

  1. Gesamtentwicklung des Unternehmens
  2. Schaffung/Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  3. Modernisierung und Innovation
  4. Engagement in der Region
  5. Service und Kundennähe, Marketing

In jeder der zwölf Wettbewerbsregionen (Baden-Württemberg; Bayern, Berlin/ Brandenburg; Hessen; Mecklenburg-Vorpommern; Niedersachsen/Bremen; Nordrhein-Westfalen; Rheinland-Pfalz/Saarland; Sachsen; Sachsen-Anhalt; Schleswig-Holstein/Hamburg; Thüringen) können i.d.R. drei Unternehmen als Preisträger und weitere fünf als Finalist ausgezeichnet werden. Die Entscheidungen treffen rund 100 Juroren, die in zwölf regionalen Jurys organisiert sind. Die Juroren unterliegen einer eigenen Geschäftsordnung sowie einem Corporate Governance Kodex und handeln nach einem zertifizierten Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001:2015.

Keine Gebühren

Es werden keine Anmelde- oder Bearbeitungsgebühren für die Teilnahme am Wettbewerb erhoben. Zur Betreuung nominierender Institutionen und nominierter Unternehmen vor Ort sind rund 50 ehrenamtliche Servicestellen der Oskar-Patzelt-Stiftung bundesweit im Einsatz.

Mit Sonderpreisen würdigt die Oskar-Patzelt-Stiftung darüber hinaus das Wirken von Persönlichkeiten und Institutionen für die Gestaltung der notwendigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen unternehmerischen Handelns. Auf den beiden regionalen Auszeichnungsgalas können je einmal folgende Sonderpreise verliehen werden: Die „Bank des Jahres“ für ein Kreditinstitut mit besonderem Engagement bei der Begleitung/Förderung mittelständischer Unternehmen und Wirtschaftsstrukturen und die „Kommune des Jahres“ für eine kommunale Institution (Kommune, Landkreis) mit herausragenden Leistungen und Erfolgen beim Aufbau und bei der Entwicklung mittelständischer Wirtschaftsstrukturen.

Bundesweite Sonderpreise

Preisträger des Wettbewerbs, deren Auszeichnung mindestens zwei Jahre zurückliegt und die sich seitdem bedeutend weiterentwickelt haben, können auf dem Bundesball (Abschlussgala) in Düsseldorf mit den höchsten Auszeichnungsstufen des Wettbewerbs „Großer Preis des Mittelstandes“ ausgezeichnet werden: „Premier – Großer Preis des Mittelstandes“ ist die höchste Auszeichnung, die die Oskar-Patzelt-Stiftung verleiht. „Premier-Finalist – Großer Preis des Mittelstandes“ ist die nächste Auszeichnungsstufe für Preisträger, die vorgenannte Bedingungen erfüllen.
Auch Träger der Sonderpreise „Bank des Jahres“ und „Kommune des Jahres“ können als „Premier-Bank des Jahres“ bzw. „Premier-Kommune des Jahres“ ausgezeichnet werden.