Fast zwei Drittel aller in Deutschland registrierten Unternehmen haben die Rechtsform Einzelunternehmen (auch Einzelfirma). Mit mehr als 2 Mio. Eintragungen ist diese Rechtsform die mit Abstand am weitesten verbreitete.
Die Rechtsform Einzelunternehmen kann für drei Tätigkeitsformen angewendet werden:
Der Inhaber/die Inhaberin allein entscheidet über die Geschäftsführung. Während Freiberufler und Kleingewerbetreibende nicht buchhaltungspflichtig sind, sind Sie als Kaufmann/Kauffrau zur doppelten Buchhaltung verpflichtet. Durch die freie Wahl des einzubringenden Startkapitals ist eine Gründung relativ einfach und unkompliziert möglich.
Ein Einzelunternehmen ist ein Unternehmen, welches von einer einzelnen Person gegründet wurden ist. Somit entsteht die Rechtsform automatisch, wenn sich ein Freiberufler oder ein Gewerbetreibender allein selbständig macht. Dem Gründer gehört das Unternehmen dann zu 100%. Da die Höhe des Startkapitals frei wählbar ist, eignet sich diese Rechtsform ideal zum Einstieg.
Einzelunternehmen werden folgendermaßen begründet:
Einzelunternehmer/innen müssen für die Unternehmensgründung ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.
Betreiber/innen von Einzelunternehmen können für ihr Unternehmen Fantasienamen, Tätigkeits- und Branchenbezeichnungen oder ihren eigenen Vor- und Zunamen im Firmennamen führen. Unterlagen im Geschäftsverkehr müssen neben dem Vor- und Zunamen des Inhabers/der Inhaberin eine Ladungsfähige Anschrift enthalten.
Inhaber von Einzelunternehmen haften unmittelbar und unbeschränkt mit ihrem Geschäfts- und Privatvermögen. Es gelten die gesetzlichen Pfändungsgrenzen. Bestimmte unternehmerische Risiken lassen sich über betriebliche Versicherungen absichern.
Einkünfte von Einzelunternehmen werden steuerrechtlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit eingeordnet. Für die verschiedenen Tätigkeitsformen fallen verschiedene Steuern an:
Inhaber/innen von Einzelunternehmen müssen mit ihrem gesamten Vermögen für alle entstehenden Schulden aufkommen (inkl. Steuerschulden).
* Unternehmensform UG (haftungsbeschränkt) ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Variante der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Spezialfall: Rechtsform eG (Eingetragene Genossenschaft)