Rechtsform Einzelunternehmen / Einzelfirma

Einzelunternehmen

Fast zwei Drittel aller in Deutschland registrierten Unternehmen haben die Rechtsform Einzelunternehmen (auch Einzelfirma). Mit mehr als 2 Mio. Eintragungen ist diese Rechtsform die mit Abstand am weitesten verbreitete.

Die Rechtsform Einzelunternehmen kann für drei Tätigkeitsformen angewendet werden:

  • Kleingewerbetreibende
  • Gewerbetreibende Kaufleute
  • Freiberufler

Der Inhaber/die Inhaberin allein entscheidet über die Geschäftsführung. Während Freiberufler und Kleingewerbetreibende nicht buchhaltungspflichtig sind, sind Sie als Kaufmann/Kauffrau zur doppelten Buchhaltung verpflichtet. Durch die freie Wahl des einzubringenden Startkapitals ist eine Gründung relativ einfach und unkompliziert möglich.

Was ist ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen ist ein Unternehmen, welches von einer einzelnen Person gegründet wurden ist. Somit entsteht die Rechtsform automatisch, wenn sich ein Freiberufler oder ein Gewerbetreibender allein selbständig macht. Dem Gründer gehört das Unternehmen dann zu 100%. Da die Höhe des Startkapitals frei wählbar ist, eignet sich diese Rechtsform ideal zum Einstieg.

Einzelunternehmen gründen

Einzelunternehmen werden folgendermaßen begründet:

  • Gewerbetreibende Kaufleute:
    Anmeldung ihrer Tätigkeit beim Gewerbeamt und notarielle Eintragung ins Handelsregister
  • Kleingewerbetreibende:
    Anmeldung beim Gewerbeamt, ein Eintrag ins Handelsregister ist nicht vorgeschrieben. Erfolgt jedoch ein Eintrag ins Handelsregister, so kommen alle Rechte und Pflichten zum Tragen
  • Freiberufler:
    Antrag auf Steuernummer und Anzeige der Selbständigkeit beim Finanzamt

Einzelunternehmer/innen müssen für die Unternehmensgründung ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.

Bezeichnung für Einzelunternehmen / Firmenname

Betreiber/innen von Einzelunternehmen können für ihr Unternehmen Fantasienamen, Tätigkeits- und Branchenbezeichnungen oder ihren eigenen Vor- und Zunamen im Firmennamen führen. Unterlagen im Geschäftsverkehr müssen neben dem Vor- und Zunamen des Inhabers/der Inhaberin eine Ladungsfähige Anschrift enthalten.

Haftung von Einzelunternehmen

Inhaber von Einzelunternehmen haften unmittelbar und unbeschränkt mit ihrem Geschäfts- und Privatvermögen. Es gelten die gesetzlichen Pfändungsgrenzen. Bestimmte unternehmerische Risiken lassen sich über betriebliche Versicherungen absichern.

Steuerliche Regelungen für Einzelunternehmen

Einkünfte von Einzelunternehmen werden steuerrechtlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit eingeordnet. Für die verschiedenen Tätigkeitsformen fallen verschiedene Steuern an:

  • Gewerbetreibende (Kaufleute und Kleingewerbe):
    • Gewerbesteuer
    • Einkommenssteuer
    • Solidaritätszuschlag
    • Lohnsteuer
    • Umsatzsteuer
  • Freiberufler:
    • Einkommenssteuer
    • Solidaritätszuschlag
    • Lohnsteuer
    • Umsatzsteuer

Inhaber/innen von Einzelunternehmen müssen mit ihrem gesamten Vermögen für alle entstehenden Schulden aufkommen (inkl. Steuerschulden).

Vorteile von Einzelunternehmen:

  • Schnelle und unkomplizierte Gründung
  • Freie Gestaltung des Startkapitals
  • Komplette Freiheit bei unternehmerischen Entscheidungen

Nachteile von Einzelunternehmen:

  • Vollhaftung der Inhaber/in mit gesamten Geschäfts- und Privatvermögen
  • Hohes Risiko bei großem Geschäftsvolumen