Personengesellschaften in der Übersicht

Personengesellschaften - Definition

Eine Personengesellschaft ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Personen in einer Gesellschaftsrechtsform mit dem Bestreben einen bestimmten Zweck zu verwirklichen. Über den Gesellschaftsvertrag können der Personengesellschaft jedoch auch kapitalistische Züge verliehen werden. Zu den bedeutendsten Personengesellschaften zählen die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Darüberhinaus gehören aber auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die GmbH und Co.KG zu diesen Gesellschaften.

Unterschied Personengesellschaft Kapitalgesellschaft

Ein großer Unterschied zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften ist die Rechtsstellung. Während eine Kapitalgesellschaft eine juristische Person darstellt, haben Personengesellschaften diese Rechtsstellung nicht inne. Als juristische Person ist eine Kapitalgesellschaft in der Lage Geschäftsführungs- bzw. Arbeitsverträge mit den Gesellschaftern abzuschließen.

Rolle der Gesellschafter in der Personengesellschaft

Bei den Personengesellschaften stehen die Gesellschafter im Mittelpunkt - Sie führen die Geschäfte und haften für die Gesellschaft persönlich und unbeschränkt. Ganz anders sieht es bei den Kapitalgesellschaften aus, denn bei diesen ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt und das Privatvermögen der Gesellschafter spielt keine Rolle. 

Mindestkapital bei Personengesellschaften

Auch beim Mindestkapital gibt es einen Unterschied zwischen den Personengesellschaften und den Kapitalgesellschaften. Während beispielsweise OHG und KG kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital haben, müssen AG und GmbH für die Gründung ein gewisses Stammkapital vorweisen können.

Besteuerung der Personengesellschaft

Im Rahmen der Besteuerung der Personengesellschaft, wird der Gewinnanteil der Gesellschafter durch die Einkommenssteuer entsprechend versteuert. Bei den Kaptialgesellschaften unterliegen diese der Körperschaftssteuer.  

Gründung einer Personengesellschaft

Die Gründung von Personengesellschaften unterscheidet sich zu der von Kapitalgesellschaften. So ist beispielsweise kein Mindestkapital erforderlich und der bürokratische Aufwand im Rahmen der Gründung ist recht gering. Aus diesem Grund sind diese Rechtsformen auch für Gründer mit geringen finanziellen Mitteln interessant, da die Gründung nicht von der Aufbringung eines Mindestkapitals abhängig ist.

Personengesellschaften - Beispiele

Folgende Rechtsformen gehören zu den Personengesellschaften: