Kapitalgesellschaften sind Handelsgesellschaften, bei denen vor allem die kapitalmäßige Beteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht. Ohne eine entsprechende Kapitaleinlage ist die Beteiligung an der Gesellschaft nicht möglich. Die zwei bekanntesten Rechtsformen der Kapitalgesellschaft sind die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Es gibt zahlreiche Unterschiede zwischen der Kapitalgesellschaft und einer Personengesellschaft. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Rechtsstellung der Gesellschaft. Durch die juristische Person der Kapitalgesellschaft, kann diese mit ihren Gesellschaftern Geschäftsführungs- und Arbeitsverträge abschließen. Dadurch werden bespielsweise auch Mieten und Gehälter als steuerliche Betriebsausgaben anerkannt.
Ein wesentlicher Unterschied existiert im Bereich der Haftung. Während die Haftung in einer Kapitalgesellschaft auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist, haften die Gesellschafter einer Personengesellschaft auch mit ihrem Privatvermögen.
Im Gegensatz zu den Personengesellschaften, gibt es bei den Kapitalgesellschaften ein Mindestkapital für die Gründung. Bei der GmbH hat das Stammkapital eine Höhe von 25.000 €, während es bei einer AG bei 50.000 € liegt. Dabei kann die Kapitalaufbringung sowohl über eine Bareinlage, als auch über eine Sacheinlage (wie beispielsweise Maschinen oder Lizenzen) erfolgen.
Im Rahmen der Rechnungslegungsanforderung gibt es ebenfalls Unterschiede zwischen der Kapitalgesellschaft und einer Personengesellschaft. Im Vergleich zur Personengesellschaft gibt es höhere Anforderungen an die Buchführung und den Jahresabschluss aufgrund der Haftungsbeschränkung.
Beispiele für Kapitalgesellschaften sind:
* Unternehmensform UG (haftungsbeschränkt) ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Variante der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Spezialfall: Rechtsform eG (Eingetragene Genossenschaft)