Rechtsform Gmbh & Co. KG

Gmbh & Co. KG

Die Rechtsform GmbH und Co. KG ist eine abgewandelte Form der Kommanditgesellschaft (KG), bei der die Personengesellschaft mit einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) kombiniert wird. Bei der besonderen Form der KG gehören neben den natürlichen Personen auch eine GmbH zu den Gesellschaftern, wobei diese die Komplemenärstellung wahrnimmt. Dadurch wird die GmbH und Co. KG zu einer Personengesellschaft mit beschränkter Haftung.

Was ist eine GmbH und Co. KG?

Die Abkürzung GmbH und Co. KG steht für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Compagnie Kommanditgesellschaft. Die spezielle Rechtsform ist eine Personengesellschaft, bei der die haftungsbeschränkten Kommanditisten aus natürlichen Personen bestehen, der typischerweise unbeschränkt haftende Komplementär jedoch eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft ist und somit auch keine volle Haftung trägt.

Was ist der Unterschied von GmbH und GmbH Co. KG?

Der Unterschied von GmbH und GmbH Co. KG beginnt bereits bei der Rechtsform. Während die GmbH eine Kapitalgesellschaft ist, gehört die GmbH und Co. KG zu den Personengesellschaften. Bei der GmbH und Co. KG wird die vorteilhafte Haftungsbegrenzung einer Kapitalgesellschaft mit den steuerlichen Belastungsvorteilen einer Personengesellschaft kombiniert. Ein großer Unterschied zwischen der GmbH und der GmbH und Co. KG ist also das geringere Steuerrisiko seitens der Personengesellschaft. Darüber hinaus kann über die Rolle der Kommanditisten unbürokratisch und einfach die Beteiligung eines neuen Gesellschafters oder ein Wechsel der Gesellschafter abgewickelt werden.

GmbH und Co. KG - Gründung mit Gesellschaftsvertrag

Ähnlich wie bei einer Kommanditgesellschaft wird für die Gründung einer GmbH und Co. KG ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt. Dabei muss die GmbH als komplementärer Teil der GmbH und Co. KG bereits vor dem Gesellschaftsvertrag existieren. Es ist jedoch nicht wichtig, ob diese dafür neu gegründet wurde oder bereits seit Jahren besteht. Der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages bei einer GmbH und Co. KG Gründung ist vor allem für die Entstehung im Innenverhältnis von großer Bedeutung. Die Entstehung der GmbH und Co. KG im Außenverhältnis hängt wiederum von der Aufnahme der Geschäfte oder der Eintragung ins Handelsregister ab. Für die Gründung der GmbH und Co. KG gibt es kein festgesetztes Mindestkapital. Es ist aber zu empfehlen, die zu leistenden Einlagen der Gesellschafter im Gesellschaftsvetrag festzuhalten. Ein für die Unternehmensgründung benötigtes Kapital kann beispielsweise durch die verschiedenen Finanzierungsformen aufgebracht werden.

Geschäftsführung & Vertretung in der GmbH und Co. KG

Wie für eine Kommanditgesellschaft üblich, wird die Geschäftsführung in der GmbH und Co. KG durch den komplementären Gesellschafter übernommen. Da bei der GmbH und Co. KG der Komplementär durch die GmbH als juristische Person verkörpert wird und diese GmbH selbst auch erst durch ihren Geschäftsführer handlungsfähig wird, ist der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH parallel auch für die GmbH und Co. KG tätig. Wenn dann die Kommanditisten der GmbH und Co. KG als Gesellschafter in der Komplementär-GmbH eingesetzt sind, dann steht auch ihnen eine umfassende Leitungsbefugnis in der gesamten GmbH und Co. KG zu. Da der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH als Vertretungsorgan eingesetzt ist, ist die Vertretung in der GmbH & Co. KG zweistufig bzw. mittelbar.

GmbH und Co. KG - Haftung der Gesellschafter

Für die Haftung der GmbH und Co. KG spielt die besondere Zusammenstellung der Gesellschaft eine wichtige Rolle. In einer Kommanditgesellschaft haften die Kommanditisten beschränkt auf ihre Einlage und nur der Komplementär unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen. Da bei der GmbH und Co. KG jedoch eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft den Komplementär stellt, gibt es nur beschränkt haftende Gesellschafter in der GmbH und Co. KG. Aus diesem Grund muss die Rechtsform der GmbH und Co. KG auch zwingend mit dem entsprechenden Firmenzusatz im Unternehmensnamen deutlich gemacht werden.

GmbH und Co. KG - Gewinnverteilung der Gesellschafter

Bei der Gewinnverteilung in der GmbH und Co. KG gelten die Regeln einer Kommanditgesellschaft. Nach der Gewinn- bzw. Verlustrechnung am Ende des Wirtschaftsjahres bekommt jeder Gesellschafter entsprechend des vereinbarten Verhätnisses seinen Gewinnanteil. Im Gesellschaftsvertrag können bezüglich der Gewinn- und Verlustrechnung auch Änderungen zu den Anteilen vorgenommen werden.

GmbH und Co. KG - Steuern in der Gesellschaft

Eine GmbH und Co. KG muss Steuern verschiedener Arten entrichten. Zum einen ist eine GmbH und Co. KG gewerbesteuerpflichtig, wobei sich die Höhe am Gewinn der Gesellschaft orientiert. Darüber hinaus wird für eine GmbH und Co. KG die Umsatzsteuer fällig und für jeden Gesellschafter zudem die Einkommenssteuer auf den jeweiligen Gewinnanteil. Die Körperschaftssteuer hingegen muss lediglich die Komplementär-GmbH entrichten. Wichtig ist zudem, dass zusätzlich die Lohnsteuer fällig wird, sobald Mitarbeiter beschäftigt werden.

Vorteile der GmbH und Co. KG

Die Vorteile der GmbH und Co. KG lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Beschränkte Haftung der Personengesellschaft
  • Vertretung durch die Komplementär-GmbH
  • Geschäftsführung kann auf Nicht-Gesellschafter übertragen werden
  • Änderungen im Gesellschaftsvertrag müssen nicht beurkundet werden

Nachteile der GmbH und Co. KG

Die Nachteile der GmbH und Co. KG umfassen die Folgenden:

  • Kostenintensiv und hohe Formalitäten aufgrund der beiden Gesellschaftsformen
  • Kein Zugang zum Kapitalmarkt
  • Hohe Publizitätspflichten
  • Hoher Beratungsbedarf