Geschäftsordnung für Juroren

für die Tätigkeit der zwölf Landesjurys und der Abschlussjury im Wettbewerb „Großen Preis des Mittelstandes” der Oskar-Patzelt-Stiftung.

1. Präambel

Die Oskar-Patzelt-Stiftung verleiht jährlich an Unternehmen und Einzelpersonen den Wirtschaftspreis "Großer Preis des Mittelstandes".

Die Tätigkeit der Stiftung basiert vollständig auf ehrenamtlichem Engagement. Es wird kein einziger Euro Steuergelder wird für die ganzjährigen Aktivitäten verbraucht.

Weder für die Erarbeitung der Ausschreibung, die Bearbeitung der 3.000 jährlichen Nominierungen, noch für die Bearbeitung der eingehenden Unterlagen der nominierten Unternehmen/Einzelpersonen wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Den nominierenden Institutionen - Kammern, Verbände, Vereine, Kommunen etc. - entstehen ebenfalls keinerlei Teilnahmegebühren.

Zur Ermittlung der jährlichen Preisträger sind in den zwölf Landesjurys und in der Abschlussjury rund 100 ehrenamtliche Juroren tätig. Die Jury-Beratungen finden in der Regel in den Räumen der Bundesgeschäftsstelle der Oskar-Patzel-Stiftung in Leipzig statt.

2. Teilnehmerlisten

Im November jedes Jahres erfolgt die öffentliche Ausschreibung der Preisverleihung mit den Teilnahmebedingungen und Preiskriterien. Damit sind alle Institutionen wie Kommunen, Kammern und Verbände aufgerufen, besonders erfolgreiche Unternehmen/Einzelpersonen mit überdurchschnittlichen Leistungen in allen fünf Preiskriterien zur Auszeichnung mit einer Kurzbegründung formlos zu nominieren.

Sie betreiben damit effiziente Wirtschaftsförderung, indem Best-Practice-Beispiele popularisiert, Unternehmen, Existenzgründer und Mitarbeiter motiviert und angespornt werden und die Öffentlichkeit für den Zusammenhang "Gesunder Mittelstand - Starke Wirtschaft - Mehr Arbeitsplätze" sensibilisiert wird.

Jedes der nominierten Unternehmen/jede nominierte Einzelperson muss in allen fünf Preiskriterien hervorragende Leistungen nachweisen und darf die Ausschlusskriterien nicht verletzen.

Nominierungsschluss ist traditionell der 31. Januar des Auszeichnungsjahres. Selbstnominierungen sind ausgeschlossen. Die Nominierung von Vereinen, gemeinnützigen GmbH oder in kommunalem bzw. staatlichem Besitz befindlichen Unternehmen wird abgewiesen.

2.1 Die Nominierungsliste

Alle nominierten Firmen, die die Kriterien gemäß Ausschreibung erfüllen, werden durch die Oskar-Patzelt-Stiftung informiert, dass sie nominiert wurden und wer sie nominiert hat. Damit erreichen sie die 1. Stufe des jährlichen Wettbewerbs, die Nominierungsliste.

Sie werden auszugsweise in den Informationsorganen der Oskar-Patzelt-Stiftung veröffentlicht. Sie erhalten gleichzeitig das Recht, diese Nominierung als Alleinstellungsmerkmal zu vermarkten. Zur Unterstützung bietet die Oskar-Patzelt-Stiftung kostenfrei Text- und Grafikvorlagen an. Darüber hinaus auch regionale und überregionale Workshops und Veranstaltungen, in denen Vermarktungsmöglichkeiten von Nominierten und Preisträgern der Vorjahre vorgestellt werden.

2.2 Die Juyliste

Alle nominierten Unternehmen/Einzelpersonen erhalten die Möglichkeit, der Jury detaillierte Daten zu den Preiskriterien in einem SQL-Online-Fragekatalog zu übermitteln. Die Vertraulichkeit der übermittelten Informationen und Daten wird zugesichert. Alle preisrelevanten Daten, auch alle Interna, werden ausschließlich den Juroren zur Entscheidungsfindung und den mit der Stiftungsarbeit betrauten Personen zugänglich gemacht.

Zusätzlich sollten die nominierten Unternehmen/Einzelpersonen auf dem Postweg (nur an die Bundesgeschäftsstelle) der Jury ergänzende Materialien (Präsentationen in Print- und/oder digitaler Form oder als Video) zusenden. Diese Unterlagen ziehen die Juroren bei der Abwägung von Entscheidungen zwischen einzelnen preiswürdigen Nominierungen heran.

Die Erfüllung der Wettbewerbsbedingungen und Preiskriterien vorausgesetzt, erreichen die nominierten Unternehmen/Einzelpersonen mit der Beantwortung des SQL-Online-Fragebogens die 2. Stufe des Wettbewerbs, die Juryliste. Dies wird mit einer separaten Urkunde dokumentiert, die den Nominierten von der Oskar-Patzelt-Stiftung zugeschickt oder auf regionalen Veranstaltungen überreicht wird.

2.3 Die Preisträgerliste

Die Juroren wählen aus den Jurylisten je Wettbewerbsregion in der Regel drei Unternehmen als Preisträger und weitere fünf Unternehmen als Finalist aus. Die Abschlussjury entscheidet über die bundesweit ausgeschriebenen Sonderpreise wie "Kommune des Jahres", "Unternehmerin des Jahres" und "Bank des Jahres". Alle Preisträger erreichen die Preisträgerliste dieses Jahres. Sie werdne in den Informationsorganen der Stiftung veröffentlicht.

3. Juroren

Als Juroren für den "Großen Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung werden Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Verwaltung und Politik vom Vorstand der Stiftung berufen. Sie können eine Arbeitsvertretung bestimmen und diese zur Teilnahme an der Juryberatung delegieren.

Dem Vorstand können begründete Vorschläge für die Berufung von Persönlichkeiten als Juror der Oskar-Patzelt-Stiftung unterbreitet werden. Die Berufung als Juror gilt bis auf Widerruf oder bis zum Ausscheiden auf eigenen Wunsch.

Die Juroren werden in den Informationsorganen der Stiftung veröffentlicht. Sie sind für eine der zwölf Wettbewerbsregionen Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Niedersachsen/Bremen, Schleswig-Holstein/Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz/Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen oder für die Abschlussjury tätig.

4. Jurytätigkeit

4.1

Die Oskar-Patzelt-Stiftung checkt die SQL-Online-Fragebögen jedes Unternehmens/jeder Einzelperson, und dokumentiert das Erreichen der Juryliste. Jeder Juror erhält einen passwortgeschützten Zugang zur SQL-Datenbank der Firmen seiner Wettbewerbsregion.

Jeder Juror bereitet sich zu Hause anhand dieser Unterlagen auf die Jurysitzung vor und trifft seine Vorschläge/Entscheidungen, ggf. in Absprache mit anderen Gremien seiner Institution. Alle fünf Preiskriterien sind bei der Bewertung zu berücksichtigen und gelten im Zweifelsfall sämtlich als Ausschlusskriterien.

Die Juroren betrachten stets die gesamte Wettbewerbsregion, die ihrer Jury zugeordnet ist. Entscheidend ist stets die Qualität der eingereichten Unterlagen. Es gibt keine "Quotenpreise" für schwache Regionen.

4.2

Die Abschlussjury achtet darauf, dass sich möglichst verschiedene Eigentumsformen, verschiedene Betriebsgrößen und Branchen (Produktion/Handel/Handwerk/Dienstleistung) unter den Ausgezeichneten befinden, damit der Wirtschaftspreis auch zukünftig den Mittelstand als Ganzes anspricht und (teilweise) repräsentiert.

Zur Jurysitzung begründet jeder Juror seine Favorisierungen. Über die Vorschläge für Preisträger wird diskutiert, bis die Jury übereinstimmend, im Zweifelsfall per Mehrheitsabstimmung, zu einem Resultat gekommen ist.

Unternehmen/Einzelpersonen, die als potenzielle Preisträger diskutiert wurden, aber letztendlich nicht gekürt werden, kann die Jury nach demselben Verfahren zur Auszeichnung als "Finalist" bestimmen.

Jeder Juror erhält für seine ehrenamtliche Tätigkeit eine Freikarte zur Auszeichnungsgala seiner Wettbewerbsregion.

Die Entscheidung der Jury bleibt bis zur Preisverleihung geheim. Auch die Preisträger erfahren erst während der Auszeichnungsgala von ihrer Würdigung.

Die Abschlussjury entscheidet über die in der Regel jährlich nur einmal zu vergebenden Sonderpreise.

  
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