Frau Barbara Stamm

"Wer hier nominiert wurde, hat allein durch diese Auswahl bereits eine Auszeichnung 1. Güte erfahren." Barbara Stamm, Präsidentin des Bayerischen Landtages, 2010

Benchmarkstudie 2011: "Der 'Große Preis des Mittelstandes' ist Deutschlands wichtigster Wirtschaftspreis."

DIE WELT (2009): „Der von der Oskar-Patzelt-Stiftung vergebene 'Große Preis des Mittelstandes' ist deutschlandweit die begehrteste Wirtschaftsauszeichnung.“


Qualitätsmanagement aller Entscheidungs- prozesse, zertifiziert nach DIN ISO 9001:2008


Schirmherren

Vorstand und Kuratorium der Oskar-Patzelt-Stiftung

Die satzungsgemäßen Organe der Oskar-Patzelt-Stiftung und ihre Mitglieder sind:

Vorstand (geschäftsführendes Organ):

Dem Vorstand zur Seite stehen die Öffnet internen Link im aktuellen Fensterregionalen Servicestellen, Öffnet internen Link im aktuellen FensterBotschafter, Öffnet internen Link im aktuellen FensterBeiräte, das Öffnet internen Link im aktuellen FensterPräsidium und Vorstandsbeauftragte:

Kuratorium (aufsichtsführendes Organ):

Vorsitzende
  • Öffnet externen Link in neuem FensterAngelika Aschenbrenner
    Aschenbrenner Werkzeug- und Maschinenbau GmbH, Kirchhain (Hessen), Preisträgerin "Großer Preis des Mittelstandes" 2002; Premier-Finalist 2005
stellvertretende Vorsitzende:

Mitglieder:

Öffnet externen Link in neuem FensterGeneralkonsul Helmut K. Holz, Kaufmann aus Frankfurt/M., war seit der Gründung der Stiftung im Jahre 1998 bis Ende 2002 Vorsitzender des Kuratoriums. Er wurde im Jahr 2002 mit der Ehrennadel der Oskar-Patzelt-Stiftung und im Jahr 2003 mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet.

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Geschäftsordnung des Vorstands der Oskar-Patzelt-Stiftung

(1) Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe der Satzung, insbesondere der Rechte und Pflichten aus § 9 und der Regeln aus § 10, sowie nach Maßgabe des Corporate Governance Kodex in eigener Verantwortung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch den/die Vorsitzende/n, im Falle der Verhinderung durch Stellvertretende Vorsitzende.

(2) Verfügungen über das Grundstockvermögen sind ausgeschlossen.

(3) Der vorherigen Zustimmung des/der Vorsitzenden des Kuratoriums bedarf die Aufnahme von Krediten, die Verpfändung des das Grundstockvermögen überschreitende Stiftungsvermögen z.B. als Sicherheitsleistung, die Aufnahme oder Beendigung von Beteiligungen an Gesellschaften sowie die Nutzung anderer Formen der Finanzierung (Mezzanine Kapital, Private Equity, ...)

(4) Der Vorstand erstattet dem Kuratorium jährlich Bericht über die Gesamtheit der Stiftungsaktivitäten, auch über die im Ehrenamt bewältigten Leistungen und die per Civil-Private-Partnership ausgelagerten Aufgaben und gibt in einem erweiterten Wirtschaftsplan eine Vorausschau dieser Gesamtaktivitäten für das jeweils folgende Wirtschaftsjahr.
 
Leipzig, den 10.12.2010

Das Kuratorium

  
Dr. Helfried Schmidt
Dr. Helfried Schmidt
Petra Tröger
Petra Tröger
Angelika Aschenbrenner
Angelika Aschenbrenner
Prof. Dr. Margit Enke
Prof. Dr. Margit Enke