Frau Barbara Stamm

"Wer hier nominiert wurde, hat allein durch diese Auswahl bereits eine Auszeichnung 1. Güte erfahren." Barbara Stamm, Präsidentin des Bayerischen Landtages, 2010

Benchmarkstudie 2011: "Der 'Große Preis des Mittelstandes' ist Deutschlands wichtigster Wirtschaftspreis."

DIE WELT (2009): „Der von der Oskar-Patzelt-Stiftung vergebene 'Große Preis des Mittelstandes' ist deutschlandweit die begehrteste Wirtschaftsauszeichnung.“


Qualitätsmanagement aller Entscheidungs- prozesse, zertifiziert nach DIN ISO 9001:2008


Schirmherren

Herr Stanislaw Tillich, Staatsregierung des Freistaates Sachsen

Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt

Klaus Wowereit, regierender Bürgermeisters von Berlin

Torsten Albig, Ministerpräsident (SH)

Annegret Kramp-Karrenbauer - Ministerpräsidentin des Saarlandes

(Foto: BQ: Hessische Staatskanzlei)

Dr. Kurt Beck - Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz

Sven Morlok, Sächs. Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Prof. Dr. Birgitta Wolff, Ministerin für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt

Herr Matthias Machnig

Herr Florian Rentsch

Frau Eveline Lemke, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung

Jörg Bode - niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Herr Dr. Markus Söder

Frau Emilia Müller

Herr Jürgen Barke, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes

Corporate Governance Kodex

Leitlinien für die verantwortungsvolle Durchführung des Wettbewerbs  „Großer Preis des Mittelstandes“ der Oskar-Patzelt-Stiftung 

A. Grundlagen

1. Selbstverpflichtung: In der Oskar-Patzelt-Stiftung engagieren sich aktiv und ehrenamtlich Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Verwaltung und Politik. Sie sind sich ihrer Verantwortung für die Ziele und das Selbstverständnis der Stiftung bewusst und handeln vollumfänglich nach dem hier vorliegenden Corporate Governance Kodex.

2. Selbstverständnis: Die Stiftung ist eine Non-Government-Organisation und eine Non-Profit-Organisation. Sie ist vollständig ehrenamtlich organisiert, wird ohne einen Euro Steuergelder ausschließlich privat finanziert und verkörpert damit Corporate Citizenship im besten Sinne auf der Grundlage unserer demokratischen und freiheitlichen Rechtsordnung.

3. Gemeinnutz: Der Wettbewerb „Großer Preis des Mittelstandes“ ist ein effizientes Instrument, um Regionalmarketing und Wirtschaftsförderung mit einem breiten bürgerschaftlichen Engagement und der Förderung des demokratischen Staatswesens zu verknüpfen.

B. Prinzipien

4. Datenschutz: Der Schutz personenbezogener Daten ist eine zentrale Sicherungsaufgabe. Dem dienen separate, auf www.kompetenznetz-mittelstand.de veröffentlichte Datenschutzbestimmungen. Auch die unmittelbaren Wettbewerbsunterlagen der teilnehmenden Unternehmen werden nicht ohne deren ausdrücklichen Wunsch veröffentlicht, sondern ausschließlich den Beauftragten der Stiftung (Juroren, Servicestellen) vertraulich und nur für die Zwecke des Wettbewerbs zur Kenntnis gegeben und anschließend archiviert.

5. Transparenz: Die Stiftung sorgt für größtmögliche Transparenz. Auf www.mittelstandspreis.com bzw. auf www.kompetenznetz-mittelstand.de sind veröffentlicht:

  • die vollständige Satzung der Stiftung,
  • der vollständige Corporate Governance Codex der Stiftung,
  • die vollständige Ausschreibung des Wettbewerbs,
  • die vollständige Geschäftsordnung der Juroren,
  • die Liste der nominierten Unternehmen und der nominierenden Institutionen/Personen,
  • die Mitglieder der 13 Jurys und der anderen Stiftungsgremien,
  • die Liste der Unternehmen, die die Jurystufe erreicht haben („Juryliste“) bzw. als Finalist oder Preisträger auf der „Auszeichnungsliste“ stehen,
  • das an ISO 9001 und EFQM angelehnte Qualitätsmanagementhandbuch des Wettbewerbs (in Vorbereitung).

6. Ehrenamtlichkeit: Die Tätigkeit in Vorstand, Kuratorium, Präsidium, Jurys, Servicestellen und weiteren Gremien der Stiftung ist ehrenamtlich und wird nicht vergütet. Mitwirkenden Personen werden für diese Tätigkeit keinerlei Vermögensvorteile aus Mitteln der Stiftung zugewendet.

7. Unentgeltlichkeit: Die Stiftung verzichtet konsequent bei den nominierenden Institutionen und bei den nominierten Firmen/Personen auf die Erhebung von Teilnahme- oder Bearbeitungsgebühren.

8. Civil-Privat-Partnership: Alle Aufgaben, die mit ehrenamtlichem Engagement allein nicht bewältigt werden können, sondern wirtschaftlich organisiert werden müssen, werden der OPS Netzwerk GmbH bzw. weiteren Dienstleistern auf der Grundlage von Kooperations-, Werk- und Dienstverträgen übertragen. Die Stiftung bleibt von wirtschaftlichen Risiken so weit als möglich verschont. Die klare Trennung der Aktivitäten der Stiftung einerseits und ihrer Dienstleister andererseits sichert die Neutralität und Unabhängigkeit der Entscheidungsprozesse.

9. Auszeichnungen: Die im Wettbewerb verliehenen Auszeichnungen sind nicht dotiert, also nicht unmittelbar mit finanziellen Vorteilen für Finalisten und Preisträger verknüpft.

10. Nominierungen: Niemand kann sich selbst für die Wettbewerbsteilnahme bewerben. Er muss von einem Dritten dafür nominiert werden. Dieser Dritte übernimmt damit Verantwortung dafür, dass das nominierte Unternehmen grundsätzlich auszeichnungswürdig im Sinne der Wettbewerbskriterien ist.

11. Entscheidungsfindung: Die Entscheidung über die Auszeichnung als Finalist oder Preisträger treffen aus jeweils mehreren Personen bestehende Jurys

  • auf der Grundlage der eingereichten Wettbewerbsunterlagen,
  • unter Einbeziehung weiterer Informationsquellen wie Auskunfteien, Kammern, Ratings,
  • auf der Basis eines OPS-Ratings der eingereichten Wettbewerbsunterlagen,
  • entsprechend der „Geschäftsordnung für Juroren“
  • nach ausführlicher Diskussion.

Die Mitglieder der Jurys vertreten die getroffenen Entscheidungen ihrer Jury einstimmig.

12. Umgang mit Interessenkonflikten: Ist ein Juror Interessenkonflikten ausgesetzt, insbesondere bei nahestehenden Personen oder Unternehmen, so verpflichtet er sich, diese Konflikte offen zu legen und enthält sich bei Beratungen und Entscheidungen zu diesen Unternehmen oder Personen der Mitwirkung.

13. Umgang mit Sponsoren: Eine Verpflichtung der Stiftung gegenüber Unternehmen oder Personen, die als Sponsoren oder Zustifter der Stiftung oder als Kunden oder Lieferanten der von der Stiftung beauftragten Dienstleister Leistungen erbringen, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere können Entscheidungen der Jurys im Wettbewerb „Großer Preis des Mittelstandes“ dadurch weder unmittelbar noch mittelbar beeinflusst werden.

C. Nachhaltigkeit

14. Wahrung der Interessen von Stakeholdern: Die Stiftung berücksichtigt die Interessen aller beteiligter Personengruppen:

  • Öffentlichkeit und nominierende Institutionen: Deren Interessen wird Rechnung getra-gen durch die o. g. Transparenzbestimmungen, ausführliche Wettbewerbskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sowie Unterstützung vor Ort durch regionale Servicestellen.
  • Nominierte Unternehmen: Sie erhalten kostenfrei Präsentationen im Expertenportal www.kompetenznetz-mittelstand.de, werden auf  www.mittelstandspreis.com dargestellt und erhalten bei Bedarf weitere Unterstützung durch regionale Servicestellen vor Ort. Das OPS-Rating der Juroren wird den Teilnehmern zur Kenntnis gegeben.
  • Ehrenamtlich tätige Personen: Den Interessen der in den Gremien Mitwirkenden wird durch diesen Codex, durch das Qualitätsmanagementsystem und durch offensive und transparente Kommunikationspolitik nach innen und außen Rechnung getragen.
    Funktionsfähige Leitung: Die Stiftung wird durch den Vorstand (Führungsduo Dr. Helfried Schmidt, Petra Tröger) unter Beachtung der Regeln ordnungsgemäßer Stiftungsführung und auf der Grundlage der „Geschäftsordnung des Vorstands der Oskar-Patzelt-Stiftung“ geleitet.

15. Funktionsfähige Leitung: Die Stiftung wird durch den Vorstand (Führungsduo Dr. Helfried Schmidt, Petra Tröger) unter Beachtung der Regeln ordnungsgemäßer Stiftungsführung und auf der Grundlage der Satzung der Oskar-Patzelt-Stiftung geleitet.

16. Überwachung: Die Stiftungsarbeit wird jährlich in einem dreistufigen Prozess vom Kuratorium, vom zuständigen Finanzamt und von der staatlichen Stiftungsaufsichtsbehörde überwacht.

17. Ergänzende Führungs- und Arbeitsprinzipien sind

  • Sicherung der Nachhaltigkeit der Wettbewerbsaktivitäten
  • Neutralität und Unabhängigkeit gegenüber Staat, Parteien, Unternehmen, Banken und anderen Organisationen,
  • Kooperative Grundhaltung gegenüber allen potentiellen Partnern,
  • Dialog-Strategie mit allen beteiligten Personengruppen, Durchlässigkeit von unten nach oben (Bottom-up). 

 

gez. Dr. Helfried Schmidt (Vorstand)
gez. Petra Tröger (Vorstand)         

 

20.07.2010

   
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